Startseite
Aktuelles
Texte zur
Wohnungs-
losigkeit
Materialien
Medien
Termine
Kontakt
Forum
Adressen
Impressum
Materialien zur Wohnungslosigkeit

Neue Maßnahmen zur Prävention von Wohnungslosigkeit in Berlin 

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen vom 21. September 2000

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, und Frauen hat neue entscheidende Schritte eingeleitet, um Wohnungslosigkeit in Berlin zu vermeiden oder frühzeitig zu beseitigen. Die Senatorin für Arbeit, Soziales und Frauen Gabriele Schättler hat diese Maßnahmen gemeinsam mit den Kooperationspartnern heute der Öffentlichkeit vorgestellt.

Unter Beteiligung der Bezirksämter und der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wurde ein neues Betreuungsangebot zum Wohnungserhalt entwickelt. Es richtet sich vorwiegend an diejenigen Menschen, die durch Mietschulden oder aus anderen Gründen von dem Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. Um Wohnungslosigkeit zu vermeiden, wird der Betroffene in seiner eigenen Wohnung professionell beraten, angeleitet und unterstützt mit dem Ziel die vorhandene Wohnung möglichst zu erhalten oder – wenn dies ausgeschlossen ist – eine neue anzumieten. Die Betreuung kann im Bedarfsfall zugleich darauf gerichtet sein, den Betroffenen zu einer eigenständigen Haushalts- und Lebensführung zu befähigen. Als Präventionsangebot ist es in dieser Form bislang bundesweit einmalig.

Eine entsprechende Vergütung für diese ambulante Betreuung wurde jetzt berlinweit vereinbart. Die Betreuungsvereinbarung führt mittelfristig nicht zu finanziellen Mehrbelastungen bei den Bezirksämtern, da durch Prävention bereits im Vorfeld Wohnungslosigkeit verhindert wird. Unterbringungskosten, und weitere Folgekosten die bei länger andauernder Wohnungslosigkeit entstehen, entfallen damit.

Das Betreuungsangebot schafft zugleich die Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Kooperationsvertrages „Geschütztes Marktsegment". Der Vertrag wurde im Auftrag der Senatsverwaltung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales mit den Bezirksämtern und den städtischen Wohnungsunternehmen am 30. Juni 2000 mit Rückwirkung zum 1. Januar 2000 geschlossen. Dieser Vertrag ersetzt den bisherigen Vertrag von 1993 und passt ihn an die aktuellen Gegebenheiten an. Auch er ist in dieser Form einmalig in Deutschland.

Der Vertrag verpflichtet die 16 städtischen Wohnungsunternehmen, ein jährliches Kontingent von 1.350 Wohnungen für die Vermietung an Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zur Verfügung zu stellen. Von diesem Kontingent entfallen 1.100 Wohnungen Für Einpersonenhaushalte und 250 für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte. Diese Festlegung eines ganz bestimmten Kontingents für die vielen in Berlin lebenden alleinstehenden Wohnungslosen ist neu in dem Vertrag. Neu in diesem Vertrag sind ebenso Regelungen zu verbindlichen Absprachen zwischen den Vertragspartnern zum Vermittlungsprozess, zur Auswahl der Mieter, zur Schadensregulierung und insbesondere zur Betreuung Betroffener in den ersten zwei Mietjahren auf der Grundlage der genannten neuen Betreuungsvereinbarung. Der Kooperationsvertrag „Geschütztes Marktsegment" ist damit ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Prävention von Wohnungslosigkeit und zur Reintegration Wohnungsloser in Normalwohnraum.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales und Frauen Gabriele Schöttler betont: „Unsere Anstrengungen sind darauf gerichtet, möglichst vielen Menschen das bittere Schicksal von Wohnungslosigkeit ersparen zu können. Darum sind vorbeugende Maßnahmen besonders wichtig. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Bezirksämtern dazu beizutragen, dass sich in Berlin der positive Trend einer sinkenden Zahl der Wohnungslosen fortsetzt.

Die neuen Maßnahmen tragen dazu bei, dass weniger Menschen in Notunterkünften wie Obdachlosenheimen und Pensionen untergebracht werden müssen. Die dabei eingesparten Landesmittel können dann für qualifizierte Betreuungsmaßnahmen eingesetzt werden, wie z.B. für das neue Betreuungsangebot.

Neben der Prävention legen wir auch weiterhin unser Augenmerk auf die Menschen, die auf der Straße leben und nicht registriert sind. Ihre Zahl wird für Berlin nach wie vor auf 2.000–4.000 Menschen über 18 Jahre geschätzt. Sie sind in der Regel nur niedrigschwelligen Hilfeangeboten zugänglich. Wir werden selbstverständlich auch diese Menschen künftig unterstützen. Zugleich setzen wir mit unserem Maßnahmebündel neue Prioritäten – weg von der Notunterkunft hin zur Prävention und Wiedereingliederung der Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind."

 

Quelle: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen 
(Pressemitteilung vom 21. September 2000)
Zurück zur Startseite