Pressemitteilung
der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen vom 21. September
2000
Die Senatsverwaltung für
Arbeit, Soziales, und Frauen hat neue entscheidende Schritte
eingeleitet, um Wohnungslosigkeit in Berlin zu vermeiden oder
frühzeitig zu beseitigen. Die Senatorin für Arbeit, Soziales und
Frauen Gabriele Schättler hat diese Maßnahmen gemeinsam mit den
Kooperationspartnern heute der Öffentlichkeit vorgestellt.
Unter Beteiligung der
Bezirksämter und der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wurde
ein neues Betreuungsangebot zum Wohnungserhalt entwickelt. Es richtet
sich vorwiegend an diejenigen Menschen, die durch Mietschulden oder aus
anderen Gründen von dem Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. Um
Wohnungslosigkeit zu vermeiden, wird der Betroffene in seiner eigenen
Wohnung professionell beraten, angeleitet und unterstützt mit dem Ziel
die vorhandene Wohnung möglichst zu erhalten oder – wenn dies
ausgeschlossen ist – eine neue anzumieten. Die Betreuung kann im
Bedarfsfall zugleich darauf gerichtet sein, den Betroffenen zu einer
eigenständigen Haushalts- und Lebensführung zu befähigen. Als
Präventionsangebot ist es in dieser Form bislang bundesweit einmalig.
Eine entsprechende
Vergütung für diese ambulante Betreuung wurde jetzt berlinweit
vereinbart. Die Betreuungsvereinbarung führt mittelfristig nicht zu
finanziellen Mehrbelastungen bei den Bezirksämtern, da durch
Prävention bereits im Vorfeld Wohnungslosigkeit verhindert wird.
Unterbringungskosten, und weitere Folgekosten die bei länger
andauernder Wohnungslosigkeit entstehen, entfallen damit.
Das Betreuungsangebot
schafft zugleich die Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen
Kooperationsvertrages „Geschütztes Marktsegment". Der Vertrag
wurde im Auftrag der Senatsverwaltung vom Landesamt für Gesundheit und
Soziales mit den Bezirksämtern und den städtischen Wohnungsunternehmen
am 30. Juni 2000 mit Rückwirkung zum 1. Januar 2000 geschlossen. Dieser
Vertrag ersetzt den bisherigen Vertrag von 1993 und passt ihn an die
aktuellen Gegebenheiten an. Auch er ist in dieser Form einmalig in
Deutschland.
Der Vertrag verpflichtet die
16 städtischen Wohnungsunternehmen, ein jährliches Kontingent von
1.350 Wohnungen für die Vermietung an Wohnungslose oder von
Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zur Verfügung zu stellen. Von
diesem Kontingent entfallen 1.100 Wohnungen Für Einpersonenhaushalte
und 250 für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte. Diese Festlegung eines
ganz bestimmten Kontingents für die vielen in Berlin lebenden
alleinstehenden Wohnungslosen ist neu in dem Vertrag. Neu in diesem
Vertrag sind ebenso Regelungen zu verbindlichen Absprachen zwischen den
Vertragspartnern zum Vermittlungsprozess, zur Auswahl der Mieter, zur
Schadensregulierung und insbesondere zur Betreuung Betroffener in den
ersten zwei Mietjahren auf der Grundlage der genannten neuen
Betreuungsvereinbarung. Der Kooperationsvertrag „Geschütztes
Marktsegment" ist damit ein wichtiges Steuerungsinstrument zur
Prävention von Wohnungslosigkeit und zur Reintegration Wohnungsloser in
Normalwohnraum.
Die Senatorin für Arbeit,
Soziales und Frauen Gabriele Schöttler betont: „Unsere Anstrengungen
sind darauf gerichtet, möglichst vielen Menschen das bittere Schicksal
von Wohnungslosigkeit ersparen zu können. Darum sind vorbeugende
Maßnahmen besonders wichtig. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den
Bezirksämtern dazu beizutragen, dass sich in Berlin der positive Trend
einer sinkenden Zahl der Wohnungslosen fortsetzt.
Die neuen Maßnahmen tragen
dazu bei, dass weniger Menschen in Notunterkünften wie
Obdachlosenheimen und Pensionen untergebracht werden müssen. Die dabei
eingesparten Landesmittel können dann für qualifizierte
Betreuungsmaßnahmen eingesetzt werden, wie z.B. für das neue Betreuungsangebot.
Neben der Prävention legen
wir auch weiterhin unser Augenmerk auf die Menschen, die auf der Straße
leben und nicht registriert sind. Ihre Zahl wird für Berlin nach wie
vor auf 2.000–4.000 Menschen über 18 Jahre geschätzt. Sie sind in
der Regel nur niedrigschwelligen Hilfeangeboten zugänglich. Wir werden
selbstverständlich auch diese Menschen künftig unterstützen. Zugleich
setzen wir mit unserem Maßnahmebündel neue Prioritäten – weg von
der Notunterkunft hin zur Prävention und Wiedereingliederung der
Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind."
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